Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Graffitiking, Inhaber Martin Brandt, mit Sitz in Magdeburg (nachfolgend „Auftragnehmer“), und
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der
Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder den Beginn der
Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
• Graffitientfernung
• Fassadenschutz
• Fassadenreinigung
• Leistungen im Rahmen von Dauer- bzw. Betreuungsverträgen
3.2 Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt,
4. Preise und Abrechnung
4.1 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und der bearbeiteten Fläche in
Quadratmetern.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4.3 Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.4 Zusätzliche, vom ursprünglichen
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Vor Beginn der Arbeiten ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Auftragssumme zu leisten.
5.2 Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Rechnungserhalt innerhalb von 14 Kalendertagen
ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§
288 BGB) zu berechnen.
6. Ausführungsfristen und Mitwirkungspflichten
6.1 Leistungsfristen beginnen erst nach Eingang der Anzahlung und vollständiger Klärung aller
technischen und organisatorischen Fragen.
6.2 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu bearbeitenden Flächen frei zugänglich sind
und notwendige Genehmigungen vorliegen.
6.3 Verzögert sich die Ausführung aus Gründen,
7. Betreuungsverträge
7.1 Betreuungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich
automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum
Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.
7.2 Die vereinbarten Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag oder
Leistungsverzeichnis konkretisiert.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen und offensichtliche
Mängel spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
8.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt zunächst eine Nachbesserung.
8.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
8.4 Die Haftung für
9. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben
oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Magdeburg, soweit
gesetzlich zulässig.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform..